Häsordnung


Alle Hästräger sind dazu verpflichtet, die Häsordnung einzuhalten und zu unterschreiben, damit wir bei Umzügen und Narrentreffen ein ordentliches Bild abgeben. Bei Nichteinhaltung darf nicht am Umzug teilgenommen werden und eine Strafe von 5€  wird erteilt.

Maskenpflicht ist ab 14 Jahren.

 

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Häsordnung
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